„Mayener Forum gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen“ informiert
Die sogenannte „Istanbul-Konvention“ aus dem Jahr 2011, von Deutschland 2017 unterzeichnet, sollte als Völkervertrag gegen Gewalt an Frauen zu einem umfassenden Hilfesystem der Opfer beitragen. Eine erste Bilanz kommt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das am 1. September einen ersten Staatenbericht zum Schutz von Frauen vor Gewalt veröffentlicht und einer Expertengruppe im Europarat vorgelegt hat. Der Bericht dokumentiert, wie die sogenannte „Istanbul-Konvention“, das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, bisher von Deutschland umgesetzt wurde. In wie weit also ist Deutschland seiner Verpflichtung, Maßnahmen zu ergreifen, um Frauen vor Gewalt zu schützen und diese zu bekämpfen, auch nachgekommen? Ebenso wird geprüft, ob Gesetze zum Schutz von Frauen vor Gewalt auf Bundes- und Landesebene auch umgesetzt wurden.
So gibt es zum Beispiel zur Umsetzung der Istanbuler Konvention ein Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“. Durch dieses Förderprogramm sollen u.a. auch Frauenhäuser gefördert werden. Auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Gemeinden sind runde Tische eingerichtet worden zum Thema Gewalt an Frauen. Es gibt ein Bundesweites Hilfetelefon, welches rund um die Uhr zum Thema Gewalt an Frauen berät. Schon vor der Ratifizierung der Istanbuler Konvention trat das Gewaltschutzgesetz in Kraft.