Bendorf. Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, eine ordnungsgemäße

Abfallbeseitigung, wird leider oftmals von unsensiblen und auch teils rücksichtslosen Zeitgenossen aus dem Bewusstsein verdrängt. Und so kommt es mit steigender Tendenz zur illegalen Müllentsorgung in der freien Landschaft: Feld, Wald und Flur. Diese illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt. Den Verursachern werden die entstandenen Verwaltungskosten auferlegt. Außerdem wird die widerrechtliche Müllablagerung als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet. Geht von illegal abgelagerten Abfällen eine Gefahr für die Umwelt aus, kann die Ablagerung auch als Straftat verfolgt werden.

Für Bioabfälle stehen gegenwärtig die Bio-/ Restmüll-Mehrkammergefäße zur Verfügung. Ins Biofach gehören Küchenabfälle (Obst- Gemüse-, Salat- und Lebensmittelreste,
 
Südfrüchte, auch Zitrusfrüchte, feste Speisereste in Kleinmengen wie Knochen, Brotreste, Nudeln usw., Kaffeefilter, Kaffee- und Teesatz und -beutel, Eierschalen), Garten- und Grünabfälle (Laub, Gras und Heckenschnitt, kleine Baumzweige, Blumen,Topfpflanzen
(ohne Topf), Blumenerde, Wildkräuter, Moos), sonstige organische Abfälle wie Sägespäne von unbehandeltem Holz, kompostierbares Kleintierstreu.


Die Stadt Bendorf gehört auch zu den Containerstandorten, an denen die Bürger vom

1. März bis 30. November bis zu einem cbm Grünabfall oder Bauschutt je  Anlieferung entsorgen können.
Je Anlieferung werden 3 Euro    berechnet. Die Annahme erfolgt durch die Mitarbeiter des Bauhofes der Stadtwerke Bendorf samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr. Die Nutzung dieses guten Angebots wird daher ausdrücklich empfohlen.


Illegale Abfallablagerungen von Garten- und Grünabfällen (Grünschnittablagerungen) werden von Verursachern oft als vergleichsweise unschädlich beurteilt. Diese Beurteilung ist jedoch zweifelsfrei unzutreffend. Garten und Grünabfälle in Feld, Flur und Waldbereichen verursachen dort einen
unerwünschten Nährstoffeintrag, behindern den natürlichen Aufwuchs und verunstalten die Landschaft. Darüber hinaus können auf diese Weise
 
ortsfremde Pflanzen eingeführt werden, die verwildern und heimische Wildpflanzen verdrängen. Ferner kommt es zur Verdrängung dort lebender Tiere. Es ist sogar möglich, dass solche unnatürlich eingetragenen Grünschnitte (Grasteppiche) das Wachstum und die Verbreitung von Zecken begünstigen.


Die Unterlassung von illegalen Müllablagerungen in der freien Landschaft dient daher dem unbedingt notwendigen und wirkungsvollen Schutz der Umwelt und damit dem Schutz unserer eigenen
Lebensgrundlagen als Gesamtsystem.