Mayener Forum gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen“ informiert

 

Die sogenannte „Istanbul-Konvention“ aus dem Jahr 2011, von Deutschland 2017 unterzeichnet, sollte als Völkervertrag gegen Gewalt an Frauen zu einem umfassenden Hilfesystem der Opfer beitragen. Eine erste Bilanz kommt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das am 1. September einen ersten Staatenbericht zum Schutz von Frauen vor Gewalt veröffentlicht und einer Expertengruppe im Europarat vorgelegt hat. Der Bericht dokumentiert, wie die sogenannte „Istanbul-Konvention“, das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, bisher von Deutschland umgesetzt wurde. In wie weit also ist Deutschland seiner Verpflichtung, Maßnahmen zu ergreifen, um Frauen vor Gewalt zu schützen und diese zu bekämpfen, auch nachgekommen? Ebenso wird geprüft, ob Gesetze zum Schutz von Frauen vor Gewalt auf Bundes- und Landesebene auch umgesetzt wurden.

So gibt es zum Beispiel zur Umsetzung der Istanbuler Konvention ein Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“. Durch dieses Förderprogramm sollen u.a. auch Frauenhäuser gefördert werden. Auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Gemeinden sind runde Tische eingerichtet worden zum Thema Gewalt an Frauen. Es gibt ein Bundesweites Hilfetelefon, welches rund um die Uhr zum Thema Gewalt an Frauen berät. Schon vor der Ratifizierung der Istanbuler Konvention trat das Gewaltschutzgesetz in Kraft.

 

Die Überprüfung aller Staatenberichte liegt in den Händen einer unabhängigen Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, GREVIO – „group of experts on action against violence against women and domestic violence“. Die Expertengruppe überprüft, ob alle Vertragspartner ihren Verpflichtungen auch nachgekommen sind.

45 Staaten zählen zu den Unterzeichnern der sogenannten „Istanbuler Konvention“. 34 Staaten haben die Konvention mittlerweile ratifiziert. Einer der ersten Staaten war die Türkei. Nunmehr stellen die Türkei und auch Polen die Konvention in Frage und erwägen eine Kündigung des Abkommens. Die Länder kritisieren u.a., dass das eigentliche Ziel der Konvention die Gleichstellung von homo- und transsexuellen Partnerschaften sei. Polen aber hat für die Ablehnung noch ein anderes Motiv. Polen plant ein Gesetz, wonach die Ersttat häuslicher Gewalt straffrei bleiben soll und erst im Wiederholungsfall mit Strafe gedroht wird. Dieses neue Gesetz wäre unvereinbar mit der von Polen ursprünglich unterzeichneten Konvention.

 

Das „Mayener Forum gegen Gewalt“ bilden: IST Interventionsstelle Cochem/Mayen des Caritasverbands Rhein-Mosel-Ahr e.V., Amtsgericht Mayen, Deutscher Kindeschutzbund Mayen-Andernach e.V., Gesundheitsamt und Gleichstellungsbeauftragte, JHZ Bernardshof, Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz – MYK-Netz, Jugendamt Stadtverwaltung Mayen, Katholische Familienbildungsstätte, Lebensberatung Mayen, Polizeiinspektion Mayen, die Kriminalprävention des Polizeipräsidiums Koblenz, der WEISSE RING, drei Rechtsanwältinnen und die Gerichtshilfe der Staatsanwaltschaft Koblenz. Der Arbeitskreis gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen – Region Mayen, Maifeld, Mendig, Vordereifel zielt seit seiner Gründung im Jahr 2006 auf die Optimierung des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder in Mayen und Umgebung.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich auf der Homepage des Mayener Forums gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen:

www.mayener-forum-gegen-gewalt.de