Auf dem derzeitigen „Freigelände“ zwischen Burgstraße und Am Schlossgraben

entsteht in Mülheim-Kärlich ein multifunktional – geplanter Bereich 

Sämtliche Planungsunterlagen können sowohl im Internet als auch im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde eingesehen werden

MÜLHEIM-KÄRLICH (jüg) Der Stadtrat Mülheim-Kärlich hatte in seiner öffentlichen Sitzung bereits im März des vergangenen Jahres beschlossen, den Bebauungsplan „Im Burggarten, I. Abschnitt“ zu überarbeiten bzw. zu erweitern und hierfür das erforderliche Änderungsverfahren einzuleiten.

Nach erfolgter Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, die im September des vorigen Jahres im Rahmen einer öffentlichen Bürgerversammlung stattgefunden hat und nach erfolgter Umsetzung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange   sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden kann nun die Einbindung der Öffentlichkeit im Einzelnen durchgeführt werden.

Nunmehr können die detaillierten Planungsunterlagen für den Bereich "Im Burggarten" eingesehen werden / Foto: Jürgen Grab

Ziel der Bebauungsplanänderung bzw. -erweiterung ist es, mit der vorliegenden Änderungs- und Erweiterungsplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung einer „Fläche für den Gemeinbedarf“ zur Errichtung eines Dorfplatzes schaffen.  Als Zweckbestimmung wird in diesem Zusammenhang erläutert, dass auf dem vorgesehenen Gelände eine Freifläche, ein Bedarfsparkplatz /Aufenthaltsplatz, ein Schulgarten sowie ein Kleinspielfeld geschaffen werden soll.   Der Geltungsbereich für das Änderungsgebiet betrifft die Grundstücke in der Gemarkung Kärlich, Flur 21, FlurstückNrn. 18/96, 18/97 (tlw.), 18/98 sowie 18/99.

 Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Im Burggarten, I. Abschnitt“ soll im Rahmen des vorliegenden Änderungsverfahrens um die genannten Grundstücke erweitert werden.

Nunmehr legt die Stadt in der Zeit von Montag, 08.02.2021, bis einschließlich Dienstag, 09.03.2021 die Unterlagen zur Planänderung und -erweiterung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz „GeoPortal“ Link: www.geoportal.rlp.de  vor.

 Auch für die Grundschule St. Christophorus ist eine Fläche für die Anlegung eines Schulgartens vorgesehen / Foto: Jürgen Grab

 Wie weiter mitgeteilt wurde, ist die Auslegung der Unterlagen die Unterlagen zur Planänderung zusätzlich in der Zeit von Montag, 08.02.2021, bis einschließlich Dienstag, 09.03.2021, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Str. 4, 56575 Weißenthurm (Fachbereich 4, Bauverwaltung, 2. OG, Zimmer 303), von montags - freitags von 7:15 Uhr bis 12 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14 Uhr bis 18 Uhr zu jedermanns Einsicht vorgesehen.

Für die Einsichtnahme ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Zur Information der Bürgerinnen und Bürger liegt während der gleichen Zeit eine Ausfertigung der Unterlagen zur Planänderung und -erweiterung im Rathaus der Stadt Mülheim-Kärlich, Kapellenstraße 16, Mülheim-Kärlich aus.

Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die in den Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm zur Einsicht bereitgehalten.

Dabei ist zu beachten, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm  derzeit nur nach vorheriger Terminabsprache besucht werden kann. Gerne können sich interessierte Bürger und Bürgerinnen für eine Terminabsprache telefonisch (02637/913-343) oder per E-Mail (kathrin.schmidt@vgwthurm.de) an den Teilbereich 4.1, Bauleitplanung, wenden.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Fallzahlen weist die Verwaltung darauf hin, dass für alle Anliegen, die sich telefonisch oder per E-Mail klären lassen, diese Kommunikationswege vorrangig genutzt werden sollten.

Das Verwaltungsgebäude kann für die Einsichtnahme der Unterlagen zur Planänderung und -erweiterung nach vorheriger Terminabsprache über den Haupteingang betreten werden. Bei Zugang zu den Räumlichkeiten ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei Bedarf wird eine Schutzmaske am Eingang zur Verfügung gestellt.

Wie auf einer Historientafel zu erkennen ist,  hat das Gelände einen bedeutsamen geschichtlichen Hintergrund / Foto: Jürgen Grab