Bürger sollen sich einbringen
Bendorf. Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen.
Für das Jahr 2018 hat die Behörde den ersten Teil des Lärmaktionsplanes unter Beteiligung der Öffentlichkeit fertiggestellt. Insgesamt sind in der ersten Phase rund 38.000 Beteiligungen eingegangen.
Am Mittwoch, 24. Januar, beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis Mittwoch, 7. März, haben Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, sich an der Überprüfung des Lärmaktionsplanes Teil A zu beteiligen. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht.
Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.
Für die Öffentlichkeitsbeteiligung bietet das Eisenbahn- Bundesamt eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die Adresse www.laermaktionsplanung-schiene.de erreichbar ist.
Bis zum 7. März besteht die Möglichkeit, über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform an der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
mitzuwirken. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der
vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert
werden.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat einen Informations-Flyer zum Thema Lärmaktionsplanung erstellt, der auch unter www.bendorf.de aufrufbar ist.