Beim Einsatz lauter Gartengeräte müssen Ruhezeiten eingehalten werden
        
Bendorf. Wer kennt das nicht: Da möchte man das schöne Wetter genießen und es sich mit einem guten Buch auf der Terasse gemütlich machen, da beginnt der Nachbar seinen Rasen zu mähen. Mit der Ruhe ist es dann vorbei. Ärgerlich, aber auch ordnungswidrig?

Laute Gartenarbeiten dürfen nur in festgelegten Zeiträumen durchgeführt werden. (Foto: Wandersmann / pixelio.de)

"Die Zeiten wann gemäht werden darf und wann nicht, sind ganz genau vom Gesetzgeber geregelt", sagt Fachgebietsleiter Rolf Trennheuser vom Bendorfer Ordnungsamt.   
An Sonn- und Feiertagen dürfen motorgetriebene Maschinen überhaupt nicht laufen. Für die übrigen Tage gilt: in reinen Wohngebieten dürfen Rasenmäher nur werktags von 7 bis 19 Uhr betrieben werden. Von 13 bis 15 Uhr sollte die Mittagsruhe eingehalten werden. Maschinen, die besonders lärmarm sind und ein EU-Umweltzeichen haben, dürfen sogar bis 22 Uhr eingesetzt werden. Das Emblem zeigt eine stilisierte Blüte mit einem Kreis aus 12 Sternen als Blütenblätter und dem Eurozeichen in der Mitte.
Besonders laute Geräte wie Freischneider, Laubbläser und Co. dürfen an Werktagen nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden. Ein Einsatz darüber hinaus ist verboten.
Wenn der Nachbar also in den vorgeschriebenen Ruhezeiten zur Kettensäge greift oder am Sonntag den Rasen mäht, hat man das Recht sich zu beschweren. Ansonsten muss man sich damit abfinden. Trennheuser rät: "Bevor man sich beim Ordnungsamt beschwert oder bevor man selbst mit lauten Gartenarbeiten beginnt, sollte man zunächst versuchen, sich untereinander abzusprechen." Idealerweise könnten so schon im Vorfeld Konflikte vermieden werden. Außerdem kann man in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, die auf der Internetseite der Stadtverwaltung zum Download bereit steht, nachschauen, von welchen Regelungen die eigenen Geräte betroffen sind. Auch das Ordnungsamt gibt hierzu gerne Auskünfte.